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Kredit-Lexikon - Fachbegriffe
       für jeden verständlich erklärt


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Kapitaldienst

Summe der Zahlungen des Kreditnehmers für Zinsen und Tilgung des aufgenommen Kredites. Ist der Kapitaldienst während der gesamten Laufzeit des Kredites gleich hoch, so spricht man von einer Annuität.

Kleinkredit

Von einem Kleinkredit spricht man bei einem Kredit von geringer Höhe. In der Regel bleibt der Kreditbetrag bei einem Kleinkredit unter 5.000 Euro. Viele Kreditinstitute gewähren für Kleinkredite mit kurzen Laufzeiten attraktive Zinsnachlässe. So ist ein Kleinkredit vor allem für kurzfristige Investitionen von überschaubarem Umfang - nicht selten im Konsumbereich - interessant. Auch für die Umschuldung eines Dispositionskredites eignet sich der Kleinkredit, da er so gut wie immer bessere Konditionen bietet.

Konditionen

Sind die Kreditbedingungen zu welcher die Summe vergeben wird. Zinsen, Bearbeitungsgebühren, Laufzeit, Auszahlungszeitpunkt, Ratenhöhe, Rückzahlung, Tilgungsbeginn und Tilgungsende.

Konsumentenkredit

Als Konsumentenkredit ist ein Kredit an eine Privatperson für Konsumzwecke vergeben wird (z.B. Einrichtung, Unterhaltungselektronik, Urlaubsreisen etc.). Die Kreditrückzahlung erfolgt in festen monatlichen Raten. Der Konsumentenkredit wird auch als Privatkredit, Anschaffungskredit oder Ratenkredit bezeichnet.

Konsumentenschutzgesetz

Das österreichische Konsumentenschutzgesetz (KSchG), BGBl. Nr. 140/1979, ist am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten und soll den Konsumenten vor Übervorteilung, wie die Juristen die Benachteiligung nennen, schützen. Der Gesetzgeber ging dabei von der Annahme aus, dass Unternehmer im Geschäfts- und Rechtsverkehr auf Grund ihrer Erfahrung und wirtschaftlichen Potenz ihren Vertragspartnern, den Konsumenten, zum Teil weitaus überlegen sind. Damit dieses Ungleichgewicht der Kräfte nicht in den abgeschlossenen Verträgen seine Fortsetzung findet, bestehen im österreichischen Privatrecht etliche Schutzbestimmungen, von denen die wichtigsten im Konsumentenschutzgesetz zusammengefasst sind.

Kontoabschluss

Von der Bank durchgeführte Abrechnung, um den Kontostand zu einem bestimmten Zeitpunkt zu ermitteln. Dabei werden die im Verrechnungszeitraum auf dem Konto gebuchten Vorgänge (Gutschriften und Belastungen) gegeneinander verrechnet, die Zinsen ermittelt und ein Endkontostand ausgewiesen. Ein Girokonto wird normalerweise quartalsweise abgerechnet.

Kontokorrentkredit

Darunter versteht man einen kurzfristigen Kredit, der dem Kreditnehmer auf dem Kontokorrentkonto zur Verfügung gestellt wird.
Bis zu der vereinbarten Kreditgrenze kann der Kreditnehmer diesen Kredit in Anspruch nehmen und ihn jederzeit auch wieder zurückführen.
Der Kontokorrentkredit ist an ein bestimmtes Konto (Giro- oder Gehaltskonto) gebunden, seine Höhe richtet sich nach den monatlichen Einkünften des Kontoinhabers.

Kontosaldo

Der Saldo gibt Auskunft über den Stand eines Giro- oder Kontokorrentkontos zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dabei kann der Kontostand bzw. Kontosaldo im Haben (Guthaben) oder im Soll sein (Kontokorrentkredit).

Kredit

Ein Kredit ist die Überlassung eines Geldbetrages mit der Erwartung auf eine spätere Rückzahlung in einem festgelegten Zeitrahmen, gegen Zinsen. Die Bank oder Person, die den Geldbetrag zur Verfügung stellt, wird als Kreditgeber, die das Geld empfangende Person als Kreditnehmer bezeichnet.
Der Begriff des Kredites stammt aus dem lateinischen "credere" bedeutet "glauben" oder "Vertrauen schenken".

Kredit für Freiberufler und Selbstständige

Wer einen Kredit als Selbstständiger oder Freiberufler aufnehmen möchte, muss zunächst regelmäßige Einkünfte aus seiner freiberuflichen Tätigkeit nachweisen. Vorlage von Kontoauszügen der letzten Monate, eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA). Oft sind darüber hinaus noch andere Sicherheiten wie Lebensversicherungen oder Immobilien Voraussetzung für einen Kredit, da die Banken das Ausfallrisiko hier höher einschätzen.

Kreditablöse

Bei einer Kreditablöse oder Umschuldung wird ein bestehender Kredit durch einen neuen ersetzt. Die Gründe für eine Kreditablösung sind unterschiedlichen wie bessere Konditionen, ein niedrigerer Zinssatz etc.

Kreditabsicherung

Durch eine Restschuldversicherung kann sich der Kreditnehmer unvorhergesehene Ereignisse wie Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit absichern. Bei Eintritt eines Ereignisses übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des Kredites.

Kreditangebot

Ist das Angebot eines Kreditgebers einer Person oder einem Unternehmen einen Betrag zu den genannten Konditionen zur Verfügung zu stellen.
Bei dem Kreditangebot selbst handelt es sich nicht um die Kreditzusage, diese erfolgt erst nach positiver Prüfung der eingereichten Kreditunterlagen.

Kreditantragsteller

Antragsteller können eine oder mehrere Personen sein, die bei einem Kreditinstitut einen Kredit beantragen. Generell muss der Kunde bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen, um einen Antrag stellen zu können. Volljährigkeit, entsprechender Wohnsitz in Österreich, keine negativen KSV (Kreditschutzverband) Einträge.

Kreditauszahlung

Die Auszahlung des Kreditbetrages auf das im Kreditvertrag angegebene Girokonto. Das Auszahlungsdatum kann der Kreditnehmer meist frei wählen.

Kreditbürgschaft

Die Bürgschaft verpflichtet den Bürgen gegenüber dem Kreditgeber, für die Rückzahlung des Kredits des Kreditnehmers (Schuldners) einzustehen.

Kreditevidenzstelle

Zentrale Melde- und Sammelstellen über aufgenommene Kredite und Zahlungsverhalten eines Kunden. Beispiel: KSV Österreich (Kreditschutzverband Österreich).



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