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Kredit-Lexikon - Fachbegriffe
       für jeden verständlich erklärt


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Effektivzins

Banken verringern die Restschuld des Darlehens nicht sofort um die eingehende Tilgungsrate. So wird dieser Abschlag lediglich einmal im Monat, im Quartal oder einmalig am Jahresende berücksichtigt. Deshalb muss der Kreditnehmer also Zinsen für Schulden zahlen, die er bereits getilgt hat. Daraus wird der effektive Jahreszins errechnet. Dieser ist demnach der wirkliche Zinssatz, nicht der Nominalzins. Generell muss die Bank den Effektivzins immer mit angeben. Der effektive Jahreszins setzt sich zusammen aus Zinsen pro Jahr sowie der Bearbeitungsgebühr.

Einkommensnachweis

Dokumente, die das Einkommen des Kreditnehmers belegen. Dabei kann es sich um Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge oder Einkommenssteuernachweise handeln.

Gehaltsabrechnung: Wird von fast allen Banken als Nachweis verlangt. Die Anzahl der notwendigen Originale richtet sich in der Regel nach der Höhe des Einkommens (teilweise bis zu drei Stück). Kopien sind in der Regel nicht zulässig. 

Kontoauszüge: Einreichung eines Original-Kontoauszugs, aus dem der Eingang des Gehaltes vom Arbeitgeber hervorgeht.  

Einkommenssteuerbescheid: In seltenen Fällen verlangt die kreditgewährende Bank auch den letzten Einkommenssteuer- bescheid. Aus ihm lassen sich Details über das Bruttojahreseinkommen ablesen und Rückschlüsse auf die Beschäftigungsdauer ziehen.
 
Arbeitsvertrag: Auch gibt es Banken, die neben den oben genannten Nachweisen einen aktuellen Arbeitsvertrag verlangen - Informationen für die Bank sind hier: Gehalt, Befristung, Anstellungsbeginn, Tätigkeit.

Einzugsermächtigung

Eine Bevollmächtigung des Kontoinhabers an ein Unternehmen, Forderungen von seinem Konto mittels Lastschrift automatisch einzuziehen.

Entfälliges Darlehen

Ist ein Darlehen, bei welchem während der Kreditlaufzeit lediglich die Zinsen bezahlt werden. Am Ende der Laufzeit wird die eigentliche Kreditsumme unter einmal getilgt.





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